Detailangaben oder Begründungen für die gewählten Ansätze fehlen. Zudem wird als Projektstand der "März 2012" angegeben, ein Zeitpunkt, in dem weder die Gesellschaft B. gegründet war (…), noch der Auftrag – gemäss Rekurs, Ziff 2.4., am 10. Januar 2013 – erteilt worden war. Sodann wird auf der letzten Seite der Projektentwicklungsstudie in der Fusszeile die "Gesellschaft H." erwähnt, was den Schluss zulässt, die Berechnungen seien von dieser erstellt worden. Dass die behaupteten und bezahlten Leistungen tatsächlich erbracht wurden, ist nicht nachgewie- 262 Spezialverwaltungsgericht 2019