2019 Steuern 259 sellschaft C.X." zu erfolgen habe, wenn tatsächlich weniger Kies abgebaut werden sollte, als die Messungen ergeben hatten und entschädigt wurde. Die Steuerkommission X. hat den Anteil des Rekurrenten an der Kiesabbauentschädigung von CHF 42'994.00 demnach zu Recht im Jahr 2015 erfasst. 5. Der Rekurs erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen.