Im vorliegenden Fall, in welchem die Rekurrentin einzig über Vorzugsaktien der A AG verfügt, bedeutet dies, dass für die Berechnung der Rendite auch nur auf diese Titel abzustellen ist. Die massgebliche Rendite der Vorzugsaktien der A AG beträgt rund 0.45 % (CHF 1'000.00 [durchschnittliche Dividende pro Vorzugsaktie der Jahre 2014 und 2015] / CHF 222'561.59 bzw. CHF 222'500.00 [Brutto-Steuerwert pro Vorzugsaktie] x 100), womit sie unter der Grenzrendite von 1 % für das Jahr 2015 liegt. Da somit keine angemessene Dividende vorliegt, ist der Pauschalabzug für vermögensrechtliche Beschränkungen zu gewähren.