Auch in der Praxis wird regelmässig eine Einzel-, und nicht eine Gesamtbetrachtung vorgenommen (vgl. hierzu die Auskünfte der Steuerverwaltungen der Kantone Luzern, Schaffhausen, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Zürich und Solothurn betreffend ihre Praxis zu RZ 63 KS 28). Es kommt hinzu, dass das interkantonale Bewertungssystem "WVK" (Wertschriftenverzeichniskontrolle; vgl. hierzu https://www.ewv-ete.ch/de/information/), eine IT-Anwen- dung, welche den Steuerverwaltungen der daran angeschlossenen Kantone sowie der ESTV den Austausch veranlagungsrelevanter Wertschriftendaten ermöglicht, pro Titelart ausweist, ob die im Bewertungsjahr und im Jahr vor dem Bewertungsstichtag bezahlten Di-