4.3. 4.3.1. Gemäss RZ 63 Abs. 1 KS 28 wird der Pauschalabzug nicht gewährt, wenn der Steuerpflichtige eine angemessene Dividende erhält. Gemäss dieser klaren Formulierung ist also massgebend, ob ein einzelner Steuerpflichtiger eine angemessene Dividende erhält. Dementsprechend ist bei der Beurteilung des Abzuges eine Betrachtung aus der Sicht des Steuerpflichtigen, also eine Einzelbetrachtung, vorzunehmen.