rechnung von Titeln, Vetorecht bei GmbH usw.), wird der Pauschalabzug nicht gewährt. 63 1 Erhält der Steuerpflichtige eine angemessene Dividende, so wird der Abzug nicht gewährt. 2 Eine Dividende ist dann angemessen, wenn die im Verhältnis zum Verkehrswert errechnete Rendite mindestens dem um 1 Pro- zent-Punkt erhöhten, auf 1/10 Prozent aufgerundeten, durchschnittlichen auf Quartalsbasis berechneten (ungerundeten) 5-Jah- res-Swapsatz (siehe RZ 10 Abs. 2 bzw. RZ 60 Abs. 2) entspricht. 3