3.3. Unter den vorliegenden Umständen darf die rechtskräftig veranlagte Jahressteuer der Kantons- und Gemeindesteuern 2015 (Kapitalzahlung) nicht mehr korrigiert werden. Die Besteuerung der Kapitalleistung mit dem ordentlichen Einkommen ist damit ausgeschlossen. Die Steuerkommission X hat die Kapitalauszahlung also zu Unrecht mit dem übrigen Einkommen erfasst. 2018 Steuern 433 B. Bundessteuern