StR 2015 S. 711) zur nachträglichen Abänderung bzw. Aufhebung einer rechtskräftig veranlagten Jahressteuer betreffend eine Kapitalzahlung aus 2. Säule das Folgende ausgeführt: "2.4.1. Eine in Rechtskraft erwachsene Verfügung ist nicht schon deswegen nachträglich abzuändern, weil sich ergibt, dass sie an einem ursprünglichen Rechtsfehler leidet. Vielmehr kann darauf nur noch unter besonderen Voraussetzungen zurückgekommen werden. Das Steuer- 428 Spezialverwaltungsgericht 2018