Aufenthaltsbescheinigung von W. für den Zeitraum vom 3. November 1998 bis zum 3. September 1999 vor, aus der hervorgeht, dass keine Religionszugehörigkeit vorhanden ist. Das KStA, Sektion Quellensteuer, beruft sich demgegenüber auf das Anmeldeformular der Gemeinde X. Aus dem besagten Anmeldeformular der Gemeinde X. geht jedoch hervor, dass die Konfession nachträglich eingetragen wurde. Stiftfarbe und Schriftbild weichen von den übrigen Angaben auf dem Formular ab. Zudem wurde auch der Vermerk "gemäss Vorgemeinde" angebracht. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Angabe nicht vom Rekurrenten stammt.