5.5. Neu zu berechnen ist sodann der Selbstbehalt an den geltend gemachten und gewährten Krankheitskosten von CHF 7'723.00. Das korrigierte Nettoeinkommen beträgt neu CHF 89'744.00 (CHF 99'888.00./. CHF 10'144.00). Der Selbstbehalt an den Krankheitskosten ist damit von CHF 5'257.00 auf CHF 4'723.00 (CHF 89'744.00 x 5 : 95) zu reduzieren. Das steuerbare Einkommen vermindert sich damit um weitere CHF 534.00. 5.6. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 94'467.00, gerundet CHF 94'400.00 festgesetzt. - 12 -