5.2. Anders verhält es sich bezüglich der an die C. AG bezahlten CHF 45'200.00. Vorerst ist festzuhalten, dass der Rekurrent damit keine Beteiligungsrechte an der C. erwarb. Im Wertschriftenverzeichnis sind - 11 - keine solchen deklariert. Es handelte sich damit um einen à-fonds-perdu- Beitrag. Gemäss der Steuermeldung des KStA JP vom 18. Dezember 2015 verpflichtete sich der Rekurrent zu einer Zahlung von CHF 100'000.00 an die C. AG. Bezahlt wurden von ihm CHF 80'000.00. Damit leistete er – stellt man auf die Steuermeldung ab – mit Abstand den grössten Beitrag.