Dagegen erachtete die Vorinstanz die Mitgliedschaft im 'Executive Club' als blosses Mäzenatentum ohne konkrete Gegenleistung und nur als insoweit geschäftsmässig begründet, als die Pflichtige damit zwei weitere Sitzplätze im VIP-Bereich erhielt. Da dies zum jährlichen Preis von Fr. 10'000.-- aber auch ohne Mitgliedschaft im 'Executive Club' möglich gewesen wäre, erfolgte eine Aufrechnung der Kosten des 'Executive Club' (abzüglich je Fr. 10'000.-- für die zusätzlichen Sitzplätze). Damit sind noch Fr. 16'666.-- (2010) bzw. Fr. 30'000.-- (2011) streitig.