Darüber hinaus ist sie Mitglied des 'Executive Club' des H. mit Anrecht auf zwei weitere Sitzplätze auf der VIP-Tribüne, wofür sie dem H. im Steuerjahr 2010 Fr. 26'666.-- und im Steuerjahr 2011 Fr. 40'000.-- überwies. Die Vorinstanz erachtete die Mitgliedschaft im 'Member Club' als geschäftsmässig begründet, da die mit der Mitgliedschaft verbundenen Sitzplätze im VIP-Bereich für Networkingzwecke einsetzbar seien.