"Zu den geschäftsmässig begründeten Aufwendungen gehören nebst Werbeausgaben für einzelne Produkte oder Dienstleistungen auch Werbemassnahmen, welche die Firma als Ganzes auf dem Markt günstig positionieren sollen (ASA 64/199596, S. 230; BGE 115 Ib 117 f. = StE 1989, -8-