nStP 2006 S. 134). Das Ziel des Sponsorings liegt einerseits in der Profilierung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und andererseits in einem kommerziellen und marketingmässigen Nebeneffekt für das Unternehmen (nStP 2006 S. 134; Basler Kommentar zum Obligationenrecht I [Art. 1 - 529 OR], 5. Auflage, Basel 2011, Einl. vor Art. 184 ff. N 381 ff.)." 4.4. 4.4.1. Das Verwaltungsgericht hat sich zur steuerlichen Behandlung von Sponsoringbeiträgen schon in seinem Entscheid vom 18. November 1997 (BE. 1995.000187/Art. 89) geäussert: