3.2. Im Veranlagungsverfahren rechnete die Steuerkommission R. CHF 45'200.00 als "Spenden C. (Privat)" und CHF 5'760.00 als "Spenden D. Club (Privat)" zum Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit hinzu. In der Abweichungsbegründung wurde ausgeführt, "[d]iese Auslagen stehen in keinem geschäftsmässig begründeten Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit, sondern sind privaten Interessen zuzuordnen. Entsprechend stellen die Auslagen private Lebenshaltungskosten dar (…)".