"Antrag: Verzicht auf Aufrechnung von Fr. 45'200 Spenden C. und Fr. 5'760 Spenden an D. Clubs (total Fr. 50'960). Das steuerbare Einkommen ist neu mit Fr. 54'185 (Kanton; bisher Fr. 105'145) bzw. 55'812 (Bund; bisher Fr.106'772) zu veranlagen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Steueramt R. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: