10. Für Telekommunikation wurden in der Vorperiode von der Steuerkommission Q. keine Aufrechnungen vorgenommen. Im Jahr 2016 hat der Rekurrent bei Gesamtkosten von CHF 8'108.45 Kosten von CHF 4'953.45 dem geschäftlichen und CHF 3'155.00 dem privaten Bereich zugewiesen. Unter diesen Umständen ist kein zusätzlicher Privatanteil für Telekommunikation aufzurechnen. 11. 11.1. Aufgrund dieser Ausführungen ist der aus dem Excel-File resultierende Gewinn in Bezug auf den nicht geschäftsmässig begründeten Aufwand wie folgt zu korrigieren.