Es ist nicht ersichtlich, in welchem Umfang und nach welcher Methode die Vorinstanz einen Privatanteil für Fahrzeuge in den Pauschalbetrag von CHF 3'200.00 einbezogen hat. Insbesondere ist nicht klar, welche Untersuchungsmassnahmen sie getroffen hat (z.B. Einforderung eines Fahrtenbuches, Angabe der gesamten Fahrleistung mit Angabe von privat gefahrenen Kilometern, Leasingvertrag). Abklärungen wurden erst mit der Aufforderung zum Nachweis privat bezahlter Kosten im Einspracheverfahren getroffen. Unter Verweis auf das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts vom - 23 -