9.2. Vorab ist festzuhalten, dass keine Abschreibungen auf einem Geschäftsfahrzeug geltend gemacht werden können, wenn eine Bilanz und/oder eine Abschreibungstabelle fehlen. Die als Abschreibung auf dem Lexus geltend gemachten CHF 840.00 (vgl. erste Seite "Erfolgsrechnung 2016") können aufgrund des Fehlens einer Bilanz und/ oder einer Abschreibungstabelle nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand berücksichtigt werden. Es ist nachfolgend auf den Privatanteil für Fahrzeuge einzugehen.