8. 8.1. Der Rekurrent war im Jahr 2016 Mieter eines 5 ½-Zimmer-Einfamilienhau- ses mit einer 2 ½-Zimmer-Einliegerwohnung. Gemäss Mietvertrag vom 27. Juni 2013 betrug der Mietzins für die gesamte Liegenschaft netto CHF 4'800.00. Nicht im Mietzins eingeschlossen und separat zu bezahlen sind die Heizkosten, elektrischer Strom, ARA-Gebühren, Wasserverbrauch, Kehrichtabfuhr, Serviceverträge, Schneeräumung. Im Mietvertrag vom 27. Juni 2013 ist folgende Bestimmung enthalten: