5.4. Die Steuerkommission Q. stellte – wie im Einspracheentscheid ausdrücklich dargelegt – für die Bemessung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf den Gewinn gemäss dem eingereichten Excel File von CHF 120'555.00 ab. Die Buchhaltung bzw. Aufzeichnungen wurden damit nicht vollständig als nicht ordnungsgemäss abgelehnt. Hinzugerechnet wurde ein Privatanteil für Miete, welcher im Einspracheentscheid detailliert berechnet wurde. Sodann wurden CHF 3'200.00 für "Unsicherheiten Buchführung inkl. Privatanteile für Fahrzeuge usw." aufgerechnet. Korrekturen erfolgten damit weitgehend auf der Aufwandseite (Privatanteile).