Die Höhe der Ermessensveranlagung sei im Einspracheverfahren überprüft worden. Sie sei eher zu tief ausgefallen. In Würdigung der eingereichten Unterlagen wurde an einem ermessensweise festgesetzten Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 130'000.00 ("Gewinn CHF 120'555 + Aufrechnung Miete CHF 6'240 + Unsicherheiten Buchführung inkl. Privatanteile Fahrzeuge usw. CHF 3'200") festgehalten.