"Für das Jahr 2016 ist Frau C. von einem alten EXCEL (OHNE AHV- Berechnung) und der Steuererklärung ausgegangen. Leider habe ich erst heute realisiert, dass nie eine neue provisorische Steuererklärung (wie ich in meinem eMail vom 9. Februar 2018 gebeten habe) ausgestellt wurde. Ich wäre Ihnen äusserst dankbar, wenn Sie diese Information noch für den aktuell zu erwartenden Einschätzungs-Entscheid einfliessen lassen könnten. Dann wäre die jährliche AHV-Abgrenzung für alle Jahre einheitlich gehandhabt. (und im Jahr der Zahlung der AHV-Beiträge würde nur die Differenz ertragswirksam verbucht und nicht der ganze Betrag)"