Zusätzlich hat sie mich informiert, dass diverse Telefon-Rechnungen als privat betrachtet und nicht geschäftsmässig begründet. Aus den Veranlagungsbegründungen geht teilweise (bei den Gerichts- und Anwaltskosten) hervor, dass die eingereichten Unterlagen nicht schlüssig beweisen, dass diese im Zusammenhang mit Gewinnerzielung angefallen sind, Was die Zahlungen an die Obergerichtskasse S. anbetrifft, möchte Herr A. ebenfalls die notwendigen Unterlagen beschafftn – diese sind nach unserer Abklärung noch bis vor 15 Jahren verfügbar.