3.4. 3.4.1. Mit der Veranlagung vom 25. Juni 2018 wurde ein Reingewinn nach Ermessen von CHF 130'000.00 (Gewinn gemäss eingereichtem Geschäftsabschluss CHF 120'557.00 + Aufrechnung Miete CHF 8'640.00 + übrige Aufrechnungen [z.B. PA Fahrzeug usw.] CHF 803.00; vgl. Abweichungsbegründung 2016) als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erfasst. 3.4.2. Aus den "Notizen 24105779" ergibt sich zur Veranlagung 2016 das folgende: "Tel. mit Herr D. 28.06.2018: Info über Änderung Veranlagungsvorschläge und Mitteilung Überlegungen. 28.06.2018 ie" -7-