Entscheidend sei, dass alle Kontobewegungen gemäss den Bankauszügen nach privater und geschäftlicher Verwendung getrennt würden. In den Excel-Files seien die Transaktionen der B.-Konti in "Geschäfts- Aufwand", "Investitionen", "Geschäfts-Ertrag" und "privat oder Bargeldbezüge" aufgeteilt. Die E.-Konten enthielten ausschliesslich Geschäftskosten. Die Kosten für AHV, IV, EO, ALV und FAK würden ab dem Jahr 2017 auf einem Rückstellungskonto erfasst. Weiter wurde auf die Aufteilung der Mietkosten auf Büro und Wohnung eingegangen.