3.3.3. Mit Schreiben vom 16. Juni 2018 erfolgte – nachdem der Rekurrent und sein Treuhänder die Gemeindeverwaltung am 8. Juni 2018 "besucht" hatten – eine ausführliche Stellungnahme. Es wurde geltend gemacht, die Buchhaltung sei mit Hilfe eines Excel-Files nach der "Staffelmethode" erstellt worden. Diese sei bis zu einem Umsatz von CHF 500'000.00 zulässig. Ob Bankkonti privat und/oder geschäftlich genutzt werden, sei nicht relevant. Entscheidend sei, dass alle Kontobewegungen gemäss den Bankauszügen nach privater und geschäftlicher Verwendung getrennt würden.