3.2.2. Gestützt auf diese Feststellungen machte das Gemeindesteueramt Q. dem Rekurrenten mit Schreiben vom 4. Mai 2018 einen Veranlagungsvorschlag (nicht bei den Akten; Aufgrund der Datierung der Abweichungsbegründung stimmt dieser mit den Details zur Steuerveranlagung 2016 überein). Dabei wurde das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ("Reingewinn nach Ermessen") mit CHF 130'000.00 eingesetzt. In der Abweichungsbegründung 2016 wurde unverändert ein Privatanteil für die Miete von CHF 8'640.00 berechnet.