5. Den Einspracheentscheid vom 12. November 2018 (Zustellung am 14. November 2018) hat A. mit Rekurs vom 14. Dezember 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den Antrag: Verzicht auf die Aufrechnung für Miete von CHF 6'240.00. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A. hat eine Replik erstatten und an den gestellten Anträgen festhalten lassen.