4. Mit Entscheid vom 12. November 2018 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Die Aufrechnung Miete wurde zwar herabgesetzt. Gleichzeitig wurde für "Unsicherheiten Buchführung inkl. Privatanteile Fahrzeug usw." eine Aufrechnung von CHF 3'200.00 erfasst. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit blieb deshalb unverändert bei CHF 130'000.00. Zusätzlich wurde aber eine Rückstellung für die Lohnbeiträge AHV, FAK, ALV und Verwaltungskosten von CHF 16'456.00 berücksichtigt. Um diesen Betrag wurde das steuerbare Einkommen auf CHF 111'544.00 herabgesetzt.