1. Mit Verfügung vom 25. Juni 2018 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 128'000.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Ermessen auf CHF 130'000.00 festgesetzt. Neben dem mit dem Geschäftsabschluss ausgewiesenen Gewinn von CHF 120'556.60 ("gerundet": CHF 120'555.00) wurden eine Aufrechnung Miete von CHF 8'640.00 und übrige Aufrechnungen von CHF 803.00 berücksichtigt.