Anpassung ist deshalb notwendig. Es ist somit von einem aufzurechnenden Privatanteil von CHF 7'000.00 auszugehen. 10. Für Telekommunikation wurden in der Vorperiode von der Steuerkommission Q. keine Aufrechnungen vorgenommen. Im Jahr 2015 hat der Rekurrent bei Gesamtkosten von CHF 6'297.45 Kosten von CHF 3'532.05 dem geschäftlichen und CHF 2'765.40 dem privaten Bereich zugewiesen. - 26 - Unter diesen Umständen ist kein zusätzlicher Privatanteil für Telekommunikation aufzurechnen.