5.4. Die Steuerkommission Q. stellte – wie im Einspracheentscheid ausdrücklich dargelegt – für die Bemessung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Korrektur eines "Vorzeichenfehlers" auf den Gewinn gemäss dem eingereichten Excel-File von CHF 107'490.00 ab. Die "Buchhaltung" bzw. Aufzeichnungen wurden damit nicht vollständig als nicht ordnungsgemäss abgelehnt. Hinzugerechnet wurde ein Privatanteil für Miete, welcher im Einspracheentscheid detailliert berechnet wurde. Sodann wurden CHF 12'000.00 für "Unsicherheiten Buchführung inkl. Privatanteile in den Vorperioden" aufgerechnet. Korrekturen erfolgten damit weitgehend auf der Aufwandseite (Privatanteile).