5. 5.1. In der Veranlagungsverfügung und im Einspracheverfahren wurde immer erwähnt, dass die Veranlagung nach Ermessen vorgenommen worden sei. Dabei wurde die eingereichte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäss eingestuft. Dessen ungeachtet wurde die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Aufrechnung von Privatanteilen für Miete und einen Betrag für "Unsicherheiten Buchführung inkl. Privatanteile im Rahmen der Vorperioden CHF 12'000.00" zum mit dem Excel-File ausgewiesenem Gewinn vorgenommen. In den Vorperioden wurden Privatanteile für Fahrzeuge, Telekommunikation, Spesen, Anwalts- und Gerichtskosten jeweils in unterschiedlicher Höhe ermittelt.