4.2.5. Beide Protokolle sind, so muss insbesondere aus den E-Mails vom 7. Februar 2018, vom 12. Februar 2018 und vom 17. November 2018 geschlossen werden, unvollständig. Im angefochtenen Einspracheentscheid wurde festgehalten, an der Einspracheverhandlung seien die wesentlichen Punkte der Einsprache diskutiert worden. Auch davon findet sich nahezu (nur Ausführungen zur Miete und "Vorzeichenfehler") nichts im Protokoll vom 15. Oktober 2018. Ob der Mietvertrag vom 27. Juni 2013 – wie vom Rekurrenten im Rekurs erwähnt – an der Einspracheverhandlung übergeben wurde, ergibt sich weder aus dem Protokoll, noch aus der Vernehmlassung des Gemeindesteueramtes Q..