Die Aufrechnung von CHF 12'000.00 sei damit um CHF 5'000.000 auf CHF 7'000.00 zu reduzieren. Bezüglich Privatanteil Auto wurde an einer Berechnung mit der Mehrwertsteuermethode festgehalten. Es wurde die Reduktion des Privatanteils auf CHF 6'400.00 verlangt. - 12 - 3.8. Das KStA verwies in seiner Vernehmlassung auf die Begründung im angefochtenen Einspracheentscheid und die Vernehmlassung der Vorinstanz. In der Vernehmlassung der Vorinstanz wird erwähnt, dass die Nebenkosten der Miete der Wohnung bzw. des ganzen Hauses zu prüfen seien.