3.7. Mit Rekurs wird im Wesentlichen geltend gemacht, die vorinstanzliche Aufrechnung der Miete beruhe auf einem grundsätzlichen Fehler. Die Miete für die Wohnung von CHF 3'400.00 sei inklusive Nebenkosten, die Miete für das ganze Haus exklusive Nebenkosen vereinbart worden. Die korrekte Berechnung ergebe eine Büromiete von CHF 2'000.00. Dieser Wert sei auch im Mietvertrag aufgeführt, welcher anlässlich der Besprechung vom 15. Oktober 2018 der Steuerkommissärin übergeben worden sei. Auf die Aufrechnung von CHF 6'240.00 sei daher zu verzichten. Die allgemeine Aufrechnung unter Verweis auf die Vorperiode von CHF 12'000.00 wurde ebenso bestritten.