Die Höhe der Ermessensveranlagung sei im Einspracheverfahren überprüft worden. In Würdigung der eingereichten Unterlagen wurde das ermessensweise festgesetzte Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 125'000.00 ("Gewinn CHF 107'490 + Aufrechnung Miete CHF 6'240 + Unsicherheiten Buchführung inkl. Privatanteile im Rahmen Vorperioden CHF 12'000") reduziert.