Weiterhin wurden Auslagen als teilweise nicht geschäftsmässig begründet eingestuft. Die eingereichte Zettelsammlung sei weder geordnet, noch sei ersichtlich, für welchen Auftrag die Auslagen angefallen seien. Aufgrund der fehlenden Angaben zum Zahlenden sei bei diesen Positionen ein angemessener Privatanteil einzusetzen. Die Buchhaltung sei unübersichtlich. Privatanteile für Telefon, Fahrzeug, Miete und Spesen seien nicht ausreichend verbucht worden.