Sie habe nachträglich zu Steuerzwecken aufbereitet werden müssen, was nicht zulässig sei. Bei der mit der Steuerklärung eingereichten Buchhaltung habe ein Vorzeichenfehler zum Ausweis eines zu hohen Nettoeinkommens geführt. Damit würden ebenfalls die Unsicherheiten der geführten Excel-Buchhaltung gezeigt. - 11 -