Die Buchhaltung sei analog der Steuerperioden 2010 und 2011 mittels einer Excel-Tabelle erstellt worden. Es seien zwei Belegordner (Belege nicht nummeriert) und Kassenzettelsammlungen in Couverts eingereicht worden. Diese seien nicht nach Sachkonten erfasst. Die Erfolgsrechnung sei mittels Excel-Tabelle (Grundtabelle) erstellt. In der Grundtabelle sei das Bankkonto abgebildet. Diverse Ausgaben wie Miete, Fahrzeugkosten, Spesen, Telefon, Versicherungen, Barhonorare von insgesamt CHF 68'306.14 seien mit einem Betrag in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Buchhaltung sei nicht ordnungsgemäss geführt. Sie habe nachträglich zu Steuerzwecken aufbereitet werden müssen, was nicht zulässig sei.