Bereits im Einspracheverfahren 2010 sei erklärt worden, dass die Buchhaltung die Mindestanforderungen an eine ordnungsgemässe Buchhaltung nicht erfülle. Die Buchhaltung sei konsequent nach der vereinnahmten Methode zu führen. Es handle sich nicht um einen bargeldintensiven Betrieb. Ein Kassabuch werde nicht geführt. Analog der Vorperiode seien die Belege der privaten Kosten vernichtet worden. Die privat bezahlten Kosten für Fahrzeug, Telefon, Spesen, usw. könnten somit nicht nachgewiesen werden. Dementsprechend seien angemessene Privatanteile festzusetzen.