3.5.3. Mit zwei E-Mails vom 5. September 2018 nahm der Treuhänder zur Aktenergänzung Stellung und reichte Unterlagen ein. Zum Nachweis der privat bezahlten Kosten für Fahrzeuge wurde erklärt, dass in denjenigen Jahren, in denen nur ein Fahrzeug vorhanden gewesen sei, sämtliche Kosten in der Buchhaltung ausgewiesen seien. In den Jahren, in denen ein zweites Fahrzeug vorhanden gewesen sei, seien die Kosten für das zweite Fahrzeug auf dem privaten Verrechnungskonto verbucht worden. Die Telefonund Kommunikationsrechnungen seien grundsätzlich über die Bankkonti abgewickelt worden. In den Jahren der Staffelmethode seien die Kosten in der Kolonne "privat" aufgelistet worden.