3.5. 3.5.1. Mit Schreiben vom 25. Juli 2018 erhob der Rekurrent Einsprache. Er stellte fest, dass der Gewinn gegenüber der Buchhaltung um CHF 22'500.00 angepasst worden sei (keine Veränderung gegenüber dem Veranlagungsvorschlag vom 4. Mai 2018). Im Wesentlichen wurde auf die Begründungen in der Stellungnahme vom 16. Juni 2018 zum Veranlagungsvorschlag verwiesen. Zur Berechnung der Geschäftsmiete wurde ergänzt, die Miete nur für die Wohnung habe CHF 3'400.00 inklusive Nebenkosten betragen, während sich diese für das ganze Haus auf CHF 4'800.00 exklusive Nebenkosten belaufe (inklusive Nebenkosten ca. CHF 5'400.00).