Entscheidend sei, dass alle Kontobewegungen gemäss den Bankauszügen nach privater und geschäftlicher Verwendung getrennt würden. In den Excel-Files seien die Transaktionen der L.-Konti in "Geschäfts-Aufwand", "Investitionen", "Geschäfts-Ertrag" und "privat oder Bargeldbezüge" aufgeteilt. Die WIR-Konten enthielten ausschliesslich Geschäftskosten. Bezüglich der von den Steuerbehörden angeführten Reingewinndifferenz von CHF 120'077.00 und CHF 107'490.00 wurde um eine detaillierte Information ersucht, da keine Formel- und/oder Übertragungsfehler festgestellt werden konnten. Die Kosten für AHV, IV, EO, ALV und FAK würden ab dem Jahr 2017 auf einem Rückstellungskonto erfasst.