Weiter wurde für AHV-Beiträge ein Geschäftsaufwand von CHF 18'982.00 erfasst. 3.2.2. Gestützt auf diese Feststellungen machte das Gemeindesteueramt Q. dem Rekurrenten mit Schreiben vom 4. Mai 2018 einen Veranlagungsvorschlag (nicht bei den Akten; Aufgrund der Datierung der Abweichungsbegründung stimmt dieser mit den Details zu Steuerveranlagung 2015 überein). Dabei wurde das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ("Reingewinn nach Ermessen") mit CHF 130'000.00 eingesetzt.