Es liegt keine klare Trennung der Bankkonten privat und Geschäft vor. Die geschäftlichen und privaten Auslagen werden über das gleiche Bankkonto erfasst. In der eingereichten Aufstellung ergibt sich ein Gewinn von CHF 120'077. In der Steuererklärung wurde ein Gewinn von CHF 107'490 unter Ziffer 2 als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert. Es ist nicht nachvollziehbar wie gerundet ein Gewinn von CHF 107'490 entstehen soll. Unter Berücksichtigung der obgenannten Fakten haben wir das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Ermessen mit CHF 130'000 eingeschätzt."