4. Mit Entscheid vom 12. November 2018 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Die Aufrechnung Miete wurde herab- und das steuerbare Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 125'000.00 festgesetzt. 5. Den Einspracheentscheid vom 12. November 2018 (Zustellung am 14. November 2018) hat A. mit Rekurs vom 14. Dezember 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den Antrag: Verzicht auf die Aufrechnungen für Miete von CHF 6'240.00, "Unsicherheiten in der Buchführung" von CHF 5'000.00 und Reduktion des Privatanteils Auto auf CHF 6'400.00.