Bei diversen Auslagen sei darüber hinaus der geschäftliche Zusammenhang nicht nachgewiesen. Insbesondere wurde bei der verbuchten Miete eine Aufrechnung von CHF 8'640.00 vorgenommen. 2. Gegen die Verfügung vom 25. Juni 2018 erhob A. mit Schreiben vom 25. Juli 2018 Einsprache. Er stellte sinngemäss den Antrag, dass unverändert auf den mit der Steuererklärung angegebenen Gewinn abzustellen sei. 3. Am 15. Oktober 2018 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt.